Ökostrombeitrags-Befreiung

Ökostrom

Seit 1. Juli 2012 sind einkommensschwache Haushalte (gemäß Fernsprechentgeltzuschußgesetz) von der Entrichtung der sogenannten "Ökostrompauschale" sowie von der Bezahlung des 20 Euro übersteigenden Teils des Ökostromförderbeitrags befreit.

Dazu ist ein Antrag bei der abwickelnden Stelle der GIS Gebühren Info Service GmbH zu stellen.

Voraussetzung für die Befreiung

  • Der Bezug des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten.
  • Es muss sich bei dem Wohnsitz, für den die Befreiung beantragt wird, um den Hauptwohnsitz handeln und
  • Die Stromrechnung muss auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein.

Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale

Sind Sie bereits gebührenbefreit und Bezieher der Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten, dann füllen Sie bitte das Antragsformular für die Ökostrompauschale aus:

Datei herunterladen: PDFAntragsformular für die Befreiung von der Ökostrompauschale

Sind Sie noch nicht befreit und auch nicht Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt, dann füllen Sie bitte folgende Formulare aus:

Datei herunterladen: PDFAntrag auf Gebührenbefreiung und/oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
Datei herunterladen: PDFAntragsformular für die Befreiung von der Ökostrompauschale

Informationen, die unbedingt am Antragsformular (Ökostrom) anzugeben sind:

  1. Personendaten: Name, Adresse, Kontaktdaten sind hier einzutragen
  2. Bitte tragen Sie die Zählpunktnummer(n) aller für Ihre Wohnung installierten Stromzähler ein. Sie finden diese auf Ihrer Stromrechnung bzw. auf dem Strombezugsvertrag.
    Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um ein 33-stelliges, mit der Buchstabenkombination AT beginnendes, alphanumerisches Kennzeichen, das auf den Rechnungen und den Verträgen angeführt ist.
  3. Bitte bestätigen Sie, dass Sie Rechnungsempfänger des Netzbetreibers sind.
  4. Bitte bestätigen Sie, dass es sich bei der angegebenen Adresse um Ihren Hauptwohnsitz handelt. Denn nur am Hauptwohnsitz steht Ihnen die Befreiung zu.
  5. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Wichtig: Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie der letzten Stromrechnung oder des Strombezugsvertrages bei, oder eine Bestätigung des Netzbetreibers, aus der die Zählpunktnummer ersichtlich ist.

Kontakt

Bei Fragen zum Stromsparen oder für eine produktunabhängige Energieberatung steht der O.Ö. Energiesparverband sehr gerne zur Verfügung.

Tel. +43 (732) 7720 - 14380
office@esv.or.at
www.esv.or.at/privathaushalte/energieberatung