Förderung Semesterticket

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Studierende an österreichischen Universitäten und Hochschulen erhalten von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis eine Förderung für Tickets des öffentlichen Verkehrs, wenn der Hauptwohnsitz in Neumarkt gemeldet ist. In der Sitzung des Gemeinderats vom 30.09.2013 wurde über die Förderung positiv entschieden.

Förderkriterien

  • Förderhöhe. Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis übernimmt 50% der Kosten eines Semestertickets am  Studien- / Hochschulort innerhalb Österreichs, jedoch maximal € 75,00 pro Semester.
  • Förderzeitraum. Das Förderansuchen ist im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten / abgelaufenen Semesters ist nicht möglich.
  • Hauptwohnsitz. Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Neumarkt im Mühlkreis haben. Der Hauptwohnsitz muss zum 31. Oktober des Jahres in Neumarkt im Mühlkreis sein und für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht sein.
  • Förderdauer. Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bezogen werden.
  • Nachweise. Dem Förderansuchen beizufügen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semestertickets. Die Förderung ist grundsätzlich an die Familienbeihilfe gebunden. Bei Studierenden, die aufgrund vorhergehender Berufstätigkeit keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe haben, ist ein entsprechender Nachweis über den Studienerfolg zu erbringen.

Das Förderansuchen ist am Gemeindeamt, Büro Bürgerservice möglich. Das Formular „Semesterticket Studierende“ ist hierbei zu nutzen.

Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis
Marktplatz 1, 4212 Neumarkt i.M.
gemeinde@neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at

Formulare