Standesamt

STANDESAMT

Das Standesamt Neumarkt i. M. begleitet die Bürger und Bürgerinnen ein ganzes Leben. Hier finden Sie nähere Infos zu den einzelnen Lebensbereichen.


GEBURT

Die Hausgeburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt vom Arzt, der Hebamme, vom Vater oder der Mutter oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis hat, anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen für die Anzeige einer Geburt:

  • Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichem Kind
  • sonst Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • ev. Nachweis akademischer Grade (= Diplom) der Eltern (wenn erwünscht)
  • Geburtsbestätigung bei einer Hausgeburt
  • Meldezettel wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt

 Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei.

 Hinweis: Auch die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bis zum 2. Lebensjahr des Kindes gebührenfrei!

Auf Verlangen werden auch internationale Urkunden ausgestellt. Bei Auslandsberührungen bitten wir um vorzeitige telefonische Absprache.


EHESCHLIEßUNGEN

Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Traumhochzeit ist die Reservierung Ihres Trauungstermins. Klären Sie diesen bitte mit unserer Standesbeamtin/unserem Standesbeamten ab. Die offizielle Anmeldung (Aufgebot) erfolgt nach Terminvereinbarung im Standesamt Neumarkt i. Mkr. Das Aufgebot (Ermittlung der Ehefähigkeit) ist begrenzt gültig. Sie können es frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit aufnehmen.

Im Vorfeld zum persönlichen Gespräch am Standesamt ist es erforderlich, einige Dokumente vorzulegen.

Im Normalfall benötigen beide Verlobte:

  • die Geburtsurkunde
  • den Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ev. Heiratsurkunde sämtlicher Vorehen und Nachweis der Auflösung (Scheidungspapiere mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde)
  • ev. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
  • ev. Nachweis akademischer Grade (= Diplom)

Bei Auslandsberührungen (eine/einer oder beide Verlobten besitzen eine nicht österr. Staatsbürgerschft) bitten wir um vorzeitige telefonische Absprache mit unseren Standesbeamten!  

  

Folgende Trauungszeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Montag bis Freitag: 8 – 17 Uhr
  • Samstag: 8 – 14 Uhr

An folgenden Tagen finden keine Hochzeiten statt:

Sonn- und Feiertage, Karfreitag, Hl. Abend, Silvester

Als Trauungsorte stehen folgende Räume zur Verfügung:

·         Josef Wald Saal (Musikschule Neumarkt) – für ca. 70 bis 80 Personen

·         Standesamtsbüro am Gemeindeamt – für max. 6 Personen

Weiters dürfen unsere Standesbeamten auch im Pfarrsaal Neumarkt Trauungen abhalten (Trauungsort außerhalb des Standesamtes). Die Verfügbarkeit, die Kosten und die Reservierung ist bitte direkt mit der Pfarre Neumarkt abzuklären (Telefon: 07941/8208-0, E-Mail: pfarre.neumarkt.muehlkreis@dioezese-linz.at).

Den Ablauf und Ihre Wünsche bei der Gestaltung der Zeremonie besprechen wir gerne persönlich bei uns am Standesamt.

Auskunft zu den anfallenden Kosten einer standesamtlichen Trauung erhalten sie direkt bei unseren Standesbeamten.


TODESFÄLLE

Information zu einem Sterbefall:

Verstirbt die Person zuhause so ist das jeweilige Standesamt zur Beurkundung (Eintragung) des Sterbefalles zuständig. Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.

Welche Dokumente werden bei der Beurkundung eines Sterbefalles benötigt?

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe der verstorbenen Person
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der verstorbenen Person
  • Todesbestätigung des Beschauarztes
  • Totenbeschauschein

In den meisten Fällen übernimmt das Bestattungsinstitut die Übermittlung der Dokumente ans Standesamt.


AUSSTELLUNG EINES STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEISES

Staatsbürgerschaftsnachweise werden bei jeder Gemeinde im Inland ausgestellt.

Welche Urkunden werden zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises benötigt?

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichem Kind
  • sonst Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bis zum 2. Lebensjahr des Kindes gebührenfrei!

Ansprechperson Standesamt

Silvia Madlberger

NameMadlberger Silvia, Mag.
Telefon+43 7941 82 55 11
Faxnummer+43 7941 82 55 23
E-Mail (offiziell)gemeinde@neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)madlberger@neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at
BüroEG