Wahlkartenbeantragung für die EU-Wahl 2024

Wahlkartenbeantragung für die EU-Wahl 2024

INFORMATIONEN ZUR EU-WAHL 2024

Wahlkartenanträge

Wahlkartenanträge für die EU-Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024 können ab sofort am Gemeindeamt Neumarkt im Mühlkreis in folgender Weise gestellt werden:

  • mündlich mit gültigem Lichtbildausweis (persönlich am Gemeindeamt, nicht telefonisch!)
  • schriftlich mit gültiger Lichtbildausweiskopie oder
  • per Mail mit gültiger Lichtbildausweiskopie an gemeinde@neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at

Eine Onlinebeantragung über meinewahlkarte.at ist ebenso möglich. Dies ist für Sie die einfachste und schnellste Vorgehensweise - hierfür benötigen Sie allerdings einen PC.

Ein schriftlicher Antrag kann bis Freitag 7. Juni 2024, 12 Uhr gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder an eine von ihm/ihr bevollmächtigte Person möglich ist. 

Achtung: Eine Beantragung der Wahlkarte über die App „digitales Amt“ im Zuge der ID Austria ist nur dann möglich, wenn Sie auf den Menüpunkt „Wahlkarte beantragen“ klicken, weiter nach unten scrollen und den Punkt „Beantragung einer Wahlkarte ohne ID Austria“ wählen. Der Punkt „Wahlkarte anfordern“ steht aus technischen Gründen nicht zur Verfügung und wird frühestens mit der Nationalratswahl 2024 funktionieren.

 

WK1App digitales Amt - bitte den Punkt "Wahlkarte beantragen" auswählen 

WK2Beantragung einer Wahlkarte ohne ID Austria - bitte den Punkt "Gemeinden" auswählen und fortfahren.

 

Erforderlich für den Wahlkartenantrag:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Begründung für Beantragung (Ortsabwesenheit, Krankheit, Ausland, ..)
  • im Bedarfsfall eine Vollmacht

 

Ausstellung von Wahlkarten: Infoblatt

04.04.2024 12:59