S 10 - Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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Datei herunterladen: PDFPräsentation der ASFINAG vom 10.10.2012

Was ist zu tun, wenn ein konkreter Sprengschaden festgestellt wird?
Sofort Bauleiter Hans Winkler, Tel. +43 (50) 108 - 144454 oder Ombudsmann Egon Drabek, Tel. +43 (664) 8330777 verständigen. – Diese werden den Kontakt mit der verantwortlichen Firma herstellen.

Wo werden Beweissicherungen durchgeführt?
2011 und 2012 wurden 79 Liegenschaften beweisgesichert. 2012 und 2013 sind weitere 124 Beweissicherungen im Gemeindegebiet Neumarkt (Bereich Freistädter Straße / Linzer Straße) vorgesehen. Für die Beweissicherungen notwendig ist eine Zustimmung, dass die ASFINAG auf die Gebäude-Pläne der Gemeinde zugreifen darf. 

Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder  -mängeln. Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um entstanden Schädigungen unbürokratisch zu regeln. 

Wie werden Schäden an Gebäuden (z.B. Risse) saniert?
Schäden werden durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft und nach dessen Expertise bzw. Schadenssanierungskonzept bestmöglich, fachgerecht saniert.

Ist die Intensität der Probesprengungen, mit jenen der Tunnelsprengarbeiten vergleichbar?
Die Probesprengungen sind für geologische Messungen notwendig. Auf Grund dieser Sprengungen können wertvolle Erkenntnisse für die Festsetzung der höchstzulässigen Erschütterungswerte und die Sprengklasseneinteilung gewonnen werden. Da Probesprengungen in wesentlich geringerer Tiefe durchgeführt werden, sind die Erschütterungen sicherlich deutlicher wahrnehmbar.

Werden während der Nacht Sprengungen durchgeführt?
Beim Tunnel Neumarkt sind Nachtsprengungen (zwischen 22 und 06 Uhr) für einen beschränkten Zeitraum vorgesehen. Die ASFINAG bietet eins SMS- bzw. E-Mail-Infoservice an, welches über die Sprengzeiten informiert. Sie können sich bei Interesse jederzeit im Bürgerservice hierfür anmelden: +43 (7941) 8522 - 11. Seitens der Baufirmen wurde zugestimmt, dass während der Weihnachtsfeiertage (bis 6. Jänner 2013) nicht gesprengt wird.

Beim Tunnel Götschka muss in der Nacht gesprengt werden. Dies ist das Ergebnis von Gutachten im Rahmen des UVP-Verfahrens.

Ein Nachtsprengverbot würde die Tunnel-Bauzeiten wesentlich verlängern.

Wann wird die Erweiterung der Tunnelröhre Tunnel Neumarkt fertig gestellt sein?
Der Ausbruch und Aufweitung der Bestandsröhre sind zwischen 2012 bis 2013 geplant. Ende 2014 erfolgt die Umlegung des Verkehrs in die Oströhre. Zwischen 2014 und 2015 wird die Bestandsröhre neu adaptiert. Ingesamt ist mit Baumaßnahmen im Freiland zwischen 2011 und 2015 zu rechnen. Die Tunnelverlängerungen (Unterfluhrtrasse) werden zwischen 2013 und 2015 errichtet. Mit der endgültigen Verkehrsfreigabe ist Ende 2015 zu rechnen. Restarbeiten können bis Mitte 2016 dauern.

Wo werden sogenannte lärmintensive „Brecher“ (Schottererzeugungsmaschinen) aufgestellt, wann wird mit diesen gearbeitet und wo ist mit verstärkten LKW-Fahrten zu rechnen?
„Brecher“ werden so situiert, dass die vorgegebenen Lärm-Grenzwerte eingehalten werden. Diese Maschinen werden sicherlich nur während des Tages betrieben werden.

Der LKW-Verkehr soll sich hauptsächlich auf den Baustraßen (z.B. neue Zufahrt Burmer/Möstling) abspielen. Beim Hochbehälterbau Matzelsdorf ist dies nicht möglich. Dort müssen die bestehenden öffentlichen Straßen verwendet werden.

Ist im Süden von Neumarkt mit verstärktem Lärmaufkommen gegenüber dem Ist-Zustand zu rechnen?
Es liegen Lärmkarten und Lärmprognosekarten vor. – Diese sind bei der Asfinag oder bei der Gemeinde jederzeit einsehbar. Laut diesen Berechnungen ist die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet. (Antwort: Hans Winkler)
In der Tat ist zu befürchten, dass in Neumarkt-Süd durch den Streckenabschnitt Tunnel Götschka-Nord bis Tunnel Neumarkt-Süd ein stärkerer Lärmpegel entsteht. Versuche der Gemeinde diesen Streckenabschnitt zu „überhausen“ wurden von der ASFINAG leider nicht berücksichtigt. (Anmerkung: Bgm. Christian Denkmaier)

Auf Grund welcher Verkehrszahlen wurden die Verkehrsprognosen und somit künftigen Lärmbelastungsprognosen gemacht?
Da auch ein Monitoring gemacht werden muss, wurden die prognostizierten Verkehrszahlen sogar „zu hoch“ angenommen, da die Asfinag verpflichtet ist, nach Verkehrsfreigabe Lärmmessungen durchzuführen und eventuelle Nachbesserungen bei den Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen.

Ist die nachträgliche Errichtung eines Vollanschlusses in Neumarkt technisch machbar?
Ein Vollanschluss würde zu einer wesentlichen höheren Verkehrsbelastung der Bereiche Götschka, Matzelsdorf, Anitzberg und Hagenberg führen (+ ca. 3.000 Fahrzeuge täglich). Demgegenüber stehen (Prognose 2025) rund 500 Fahrzeuge mehr, die durch den Markt fahren. Technisch sollte grundsätzlich ein Vollanschluss machbar sein. Dies wurde jedoch nicht explizit geprüft.

Wie soll der aus Richtung Freistadt kommende Verkehr beim Kreisverkehr in Unterweitersdorf geführt werden?
Der angesprochene Verkehr wird schon vor dem Kreisverkehr auf die A7 geführt.

Wurden bei den Lärmberechnungen, die von der EU diskutierten, „Flüsterreifen“ berücksichtigt?
Bei sämtlichen Berechnungen wurden die derzeit verwendete und übliche Fahrzeugbereifung herangezogen.

Warum werden die Tunnel Neumarkt und Götschka nicht gebohrt?
Dies hat mehrere Gründe:

  • Bohrungen sind im böhmischen Massiv (= geologische Bezeichnung der vorhandenen Gesteinsschichten) nicht optimal durchführbar.
  • Beim Tunnel Götschka sind zwei verschiedene Querschnitte vorgesehen; dies würde bedeuten, dass zwei verschiedene Bohrköpfe installiert werden müssten; – sehr kostenintensiv!