Gemeindefinanzen

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Finanzentwicklung der Marktgemeinde Neumarkt i.M. 





2024Mittelfristiger Finanzplan_2024_bis_2028.pdf

Voranschlag_2024.pdf

Voranschlag_2024_Gemeinde KG.pdf

Mittelfristiger Finanzplan Gemeinde KG_2024_bis_2028_VFI_Neumarkt.pdf




2023Voranschlag_2023_signiert
Voranschlag_Gemeinde-KG_2023_Signiert
Mittelfristiger_Finanzplan_2023_Signiert
Mittelfristiger_Finanzplan_Gemeinde-KG_2023_Signiert
Gebühren_und_Hebesätze_2023
Mittelfristiger Finanzplan_2023_-_2027.pdf
1. Nachtragsvoranschlag_2023.pdf

Rechnungsabschluss_2023.pdf (10.58 MB)
Rechnungsabschluss_Gemeinde-KG_2023.1. Entwurf


2022

Mittelfristiger Finanzplan_2022_Signiert.pdf



Mittelfristiger Finanzplan_Gemeinde-KG_2022_Signiert.pdf



Voranschlag_2022_Signiert.pdf



Voranschlag_Gemeinde-KG_2022_Signiert.pdf



Gebühren_und_Hebesätze_2022.pdf



1. Nachtragsvoranschlag_2022.pdf



Mittelfristiger Finanzplan_2022.pdf




Rechnungsabschluss_Gemeinde-KG_2022_signiert.pdf
Rechnungsabschluss_2022_signiert.pdf 








2021

Voranschlag_2021.pdf



Voranschlag_2021_Gemeinde_KG.pdf



1. Nachtragsvoranschlag_2021.pdf



Mittelfristiger_Finanzplan_2021.pdf



Mittelfristiger_Finanzplan_2021_Gemeinde_KG.pdf



Mittelfristiger_Finanzplan_1. Nachtragsvoranschlag_2021.pdf



Gebühren_und_Hebesätze_2021.pdf



Rechnungsabschluss_2021_Signiert.pdf



Rechnungsabschluss_Gemeinde KG_2021_Signiert.pdf








2020

Voranschlag 2020.pdf



Voranschlag Gemeinde KG 2020.pdf



Nachtragsvoranschlag_2020.pdf



Nachtragsvoranschlag_2020_KG.pdf



Eröffnungsbilanz_2020.pdf



Eröffnungsbilanz_2020_Gemeinde_KG.pdf



Rechnungsabschluss_2020.pdf



Rechnungsabschluss_2020_Gemeinde_KG.pdf


Bei Fragen zum Voranschlag, Finanzplanung, Rechnungsabschluss oder zu den Gebühren und Hebesätzen im laufenenden Finanzjahr steht Ihnen gerne das Team Finanzen zur Verfügung.
Unter www.offenerhaushalt.at haben Sie die Möglichkeit das Finanzgebaren der Gemeinde Neumarkt mit anderen Gemeinden zu vergleichen.

Gemeindefinanzen kurz erklärt

  • Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben 
    Der  Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Einnahmen und Ausgaben.
    Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes „Voranschlag“ dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip „Vorherigkeit“ aus.
    Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen.
  • Gebühren und Hebesätze
    Die im laufenden Finanzjahr gültigen Gebühren und Hebesätze können Sie online unter dem Menüpunkt Gemeindeamt > Info-Center > Gebühren entnehmen.
  • Rechnungsabschluss
    Der Rechnungsabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss.
    Der Rechnungsabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.VA_2020_VFI_Neumarkt