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17.05.2010
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Neumarkt im Mühlkreis vom 17. Mai 2010.
Bitte beachten Sie, dass die in der Verrodnung geregelten Gebühren jährlich durch den Gemeinderat im Zuge der Festsetzung der Hebesatze der Gemeindesteuern angepasst werden.
Wassergebührenordnung (61 KB) - .PDF