Friedhofsgebührenordnung

28.02.2011

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Neumarkt im Mühlkreis vom 28. Februar 2011.

Bitte beachten Sie, dass die in der Verrodnung geregelten Gebühren jährlich durch den Gemeinderat im Zuge der Festsetzung der Hebesatze der Gemeindesteuern angepasst werden.