Familienzuschuss der Gemeinde

Finanzielle Unterstützung für alle "Schulanfänger-Familien". Für jedes erste bzw. zweite (unversorgte) Kind das in die Volksschule eintritt erhält man Euro 40,--, für jedes dritte und weitere Schulanfänger-Kind erhält man Euro 80,--. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Förderbeitrag wird in Form von Gutscheinen von amtswegen zugestellt. Voraussetzungen: Kind und Eltern (Elternteil) müssen den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neumarkt i.M. haben.