Befristete ALSAG Befreiung für Abbruchabfälle

Abbruch von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen
Altlastensanierungsbeitrag (ALSAG)

AbbruchSeit 1. April 2011 werden aber jene Abbruchabfälle, die nicht verwertbar sind und von einem Gebäude stammen, das vor 1955 errichtet wurde, im Ausmaß von 200 Tonnen vom Altlastensanierungsbeitrag befreit, wenn sie auf einer Inertdeponie abgelagert werden dürfen. Inertstoffe sind Stoffe wie Mauerziegel, Steine, Dachziegel (ohne Eternit), Beton etc.
Die Interessenten können demnach von einer Ersparnis von bis zu 1.840,00 Euro profitieren. 

Mit dieser grundsätzlich bis Ende März 2013 befristeten Maßnahme soll ein Anreiz geboten werden, dass in Ortskernen vieler Gemeinden Grundstücke mit alten Gebäuden neu bebaut werden und nicht neue Grundstücke außerhalb der Ortschaften erschlossen und bebaut werden.

Ausfühlriche Information finden Sie im  Infobrief des Österreichischen Gemeindebunds.

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