Das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024

Hundehaltegesetz

Seit 1. Dezember 2024 ist das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 in Kraft und mit diesem auch einige Änderungen.

Die generellen Meldepflichten der Hundehaltung sind nach wie vor einzuhalten. Neu ist insbesondere:

Tierärztliche Bestätigung über Größe/Gewicht

Ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes ist eine Tierarztbestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes einzuholen und der Gemeinde binnen zwei Monaten (ab Anmeldung des Hundes bzw. Erreichen des Alters) vorzulegen. Wird keine Tierarztbestätigung vorgelegt, muss man mit seinem Hund automatisch eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

Alltagstauglichkeitsprüfung

Folgende Hunde müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren:

Große Hunde, die

  • ab dem 1. Dezember 2024 NEU angemeldet werden
  • eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg haben (siehe tierärztliche Bestätigung oben) und 
  • das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben


Spezielle Rassen

Für folgende spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden, wenn sie zum Stichtag 1.12.2024 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch für bereits angemeldete Hunde!

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit Bull Terrier
  • Tosa lnu

 FRISTEN

Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:

  • Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat
  • Hunde, die das 8. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen keine Alltagstauglichkeitsprüfung mehr absolvieren
  • Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss binnen 6 Monaten nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
    • Diese Frist gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat bereits vollendet haben.
    • Für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, muss der Nachweis bis zum vollendeten 18. Lebensmonat vorgelegt werden.

 Amtliche Hundemarke:

Die bisher gesetzlich vorgeschriebenen Hundemarken wurden abgeschafft. Umso wichtiger ist, dass jeder Hund mit seiner Chip-Nummer in der Heimtierdatenbank mit den aktuellen Halterdaten registriert ist.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung:


28.01.2025 07:43