Im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln nicht mehr abdecken können, geleistet.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) umfasst monatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfs sowie die Möglichkeit eine E-Card zu erhalten, falls nicht vorhanden.
Voraussetzungen
Grundsätzlich können nur Personen eine Leistung erhalten, die
- ihren eigenen Lebensunterhalt oder den Unterhalt ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können und die mit ihren Einkünften unter dem Mindeststandard der BMS liegen,
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind und
- sich ausreichend bemühen, die soziale Notlage zu bewältigen, z.B. durch Melden beim Arbeitsmarktservice (AMS), Bemühen um einen Arbeitsplatz oder Verfolgen von Ansprüchen gegen Dritte.
Höhe der Leistung
Die Mindeststandards betragen im Jahr 2019 monatlich (12 Mal pro Jahr) in Oberösterreich:
Mindeststandards |
Euro monatlich
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Alleinstehende / Alleinerziehende
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921,30
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(Ehe)Paare
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1.298,20 (zweimal 649,10)
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für die ersten 3
minderjährigen Kinder (je Kind)
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212,00
ab 1.02.2019: 216,20 |
ab dem 4.
minderjährigen Kind (je Kind)
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184,00
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Weitere Leistungen wie etwa Beihilfen für Hausrat, Übersiedlung etc. können zusätzlich gewährt werden. Leben Sie in einem Eigenheim oder bekommen Sie Wohnbeihilfe, reduziert sich die Mindestsicherung um bis zu 152 Euro pro Monat. Die Mindestsicherung umfasst auch einen Krankenversicherungsschutz, falls Sie nicht krankenversichert sind.
ACHTUNG
Die konkrete Höhe der Mindestsicherung hängt von der Höhe des gesamten Haushaltseinkommens ab. Sie wird als Differenz zu den bereits vorhandenen Mitteln gewährt. Verdienen nur Sie sehr wenig, Ihr Partner, der im gemeinsamen Haushalt lebt jedoch viel mehr und liegt ihr Familieneinkommen (ausgenommen Familienbeihilfe, Pflegegeld etc.) über den Mindeststandards, so gebührt Ihnen keine Mindestsicherung.
Antragstellung
Der Antrag auf bedarfsorientierte Mindestsicherung kann direkt bei
- der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde,
- der Gemeinde,
- einer Sozialberatungsstelle,
- der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) oder
- der OÖ Landesregierung eingebracht werden
Weitere Informationen
Bedarfsorienterte Mindestsicherung (SGD-So/E-5)
Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs
Bedarfsorientierte Mindestsicherung (SGD-So/E-5a)
Beiblatt für volljährige Personen
Bedarfsorientierte Mindestsicherung (SGD-So/E-5b)
Beiblatt für minderjährige Personen (Kinder)
Hinweisblatt zu Formular SGD-So/E-5
Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs