Bedarfsorientierte Mindestsicherung

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Im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln nicht mehr abdecken können, geleistet.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) umfasst monatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfs sowie die Möglichkeit eine E-Card zu erhalten, falls nicht vorhanden.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können nur Personen eine Leistung erhalten, die

  • ihren eigenen Lebensunterhalt oder den Unterhalt ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können und die mit ihren Einkünften unter dem Mindeststandard der BMS liegen,
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind und
  • sich ausreichend bemühen, die soziale Notlage zu bewältigen, z.B. durch Melden beim Arbeitsmarktservice (AMS), Bemühen um einen Arbeitsplatz oder Verfolgen von Ansprüchen gegen Dritte.

Höhe der Leistung

 

Die Mindest­standards betragen im Jahr 2019 monatlich (12 Mal pro Jahr) in Ober­österreich:

Mindeststandards Euro monatlich
Alleinstehende / Alleinerziehende
921,30
(Ehe)Paare
1.298,20     (zweimal 649,10)
für die ersten 3
minderjährigen Kinder (je Kind)
212,00
ab 1.02.2019: 216,20
ab dem 4.
minderjährigen Kind (je Kind)
184,00

Weitere Leistungen wie etwa Beihilfen für Hausrat, Über­siedlung etc. können zusätzlich gewährt werden. Leben Sie in einem Eigen­heim oder bekommen Sie Wohn­beihilfe, reduziert sich die Mindest­sicherung um bis zu 152 Euro pro Monat. Die Mindest­sicherung umfasst auch einen Kranken­versicherungs­schutz, falls Sie nicht kranken­versichert sind.

ACHTUNG

Die konkrete Höhe der Mindest­sicherung hängt von der Höhe des gesamten Haushalts­einkommens ab. Sie wird als Differenz zu den bereits vorhandenen Mitteln gewährt. Verdienen nur Sie sehr wenig, Ihr Partner, der im gemeinsamen Haushalt lebt jedoch viel mehr und liegt ihr Familien­einkommen (ausgenommen Familienbeihilfe, Pflegegeld etc.) über den Mindest­standards, so gebührt Ihnen keine Mindest­sicherung.

 

Antragstellung

Der Antrag auf bedarfsorientierte Mindestsicherung kann direkt bei

  • der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde,
  • der Gemeinde,
  • einer Sozialberatungsstelle,
  • der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) oder
  • der OÖ Landesregierung eingebracht werden

Weitere Informationen

Datei herunterladen: PDFBedarfsorienterte Mindestsicherung (SGD-So/E-5)
Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs

Datei herunterladen: PDFBedarfsorientierte Mindestsicherung (SGD-So/E-5a)
Beiblatt für volljährige Personen

Datei herunterladen: PDFBedarfsorientierte Mindestsicherung (SGD-So/E-5b)
Beiblatt für minderjährige Personen (Kinder)

Datei herunterladen: PDFHinweisblatt zu Formular SGD-So/E-5 
Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs