Schulbus-Ordnung

Schulbus-Ordnung

Am 16. Juni 2013 trafen sich Eltern, Busunternehmen und die Schuldirektoren mit Bürgermeister Christian Denkmaier am Runden Tisch, um die aktuelle Situation an der Busumkehrschleife und beim Schülertransport zu besprechen. Als unmittelbare Maßnahmen wurde beschlossen, dass im ersten Schuljahr in Ergänzung zur Schulbusbetreuung der VolksschülerInnen durch die KlassenlehrerInnen die Kinder durch den Elternverein begleitet werden.

Langfristig soll die Schulbus-Ordnung einen Kommunikations- und Verhaltensleitfaden für SchülerInnen, BusfahrerInnen und Erziehungsbeauftragte bringen. Die Schulbus-Ordnung wurde durch den Gemeindeausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Freizeit und Tourismus erarbeitet und wird bei der Gemeinderatssitzung am 30. September 2013 beschlossen.

Schulbus-Ordnung

Die Neumarkter Busordnung dient als Kommunikations- und Verhaltensleitfaden für SchülerInnen, BusfahrerInnen und Erziehungsbeauftragte.

1. Verhaltensregeln für SchülerInnen bei der Umkehrschleife

  • AUF DEN BUS WARTEN. Der Wartebereich ist das Wartehäuschen, der Gehweg und der dahinter liegende Spielplatz. Keine Lauf- und Fangspiele direkt an der Bushaltestelle, denn das vermindert die Aufmerksamkeit. Auf den vorbeifließenden Verkehr achten. Das Wartehäuschen sauber halten.
  • EIN- UND AUSSTEIGEN. Erst auf den Bus zugehen und einsteigen, wenn dieser vollkommen zum Stillstand gekommen ist. Die Schultaschen werden vor dem Einsteigen abgenommen und erst nach Verlassen des Busses wieder am Rücken getragen. Nacheinander einsteigen und nicht drängeln. Die jüngeren SchülerInnen steigen zuerst ein, gehen zügig durch und besetzen alle Plätze der Reihe nach.
  • IM SCHULBUS. Jede Schülerin / jeder Schüler schnallt sich an und bleibt auf ihrem / seinen Platz sitzen. Der Fahrer darf nicht durch lautes Schreien oder sonstiges Fehlverhalten abgelenkt werden, denn dies bringt alle in Gefahr. Der Bus darf nicht beschädigt werden. Es darf kein Abfall im Bus zurückbleiben.
  • NACH DEM AUSSTEIGEN. Vor dem Überqueren der Straße nach dem Aussteigen unbedingt warten, bis der Bus abgefahren ist. Die Straße zügig überqueren und dabei auf den Verkehr achten.

2. Umgang mit Problemen

  • MITTLERFUNKTION DER SCHULDIREKTIONEN. Bei Problemen, Anregungen und Lob können sich Eltern wie BusfahrerInnen an die Schuldirektionen der Neuen Mittelschule und der Volksschule wenden.
  • WIEDERHOLTER VERSTOSS GEGEN DIE BUSORDNUNG. Der Ausschluss vom Schülertransport ist als letzte Maßnahme, bei wiederholtem, störendem Verhalten möglich. Zuvor erfolgt eine mündliche / telefonische Mahnung an die Eltern. Tritt das unerwünschte Verhalten erneut auf, erfolgt eine schriftliche Mahnung seitens des Busunternehmens an die Eltern.
  • AKUTE GEFÄHRDUNG DER BUSFAHRT. Sollte es zu einem akut gefährlichen Verhalten vor oder während der Busfahrt kommen, sind die Schuldirektionen und Eltern umgehend telefonisch zu verständigen.
  • GEFÄHRDENDES VERHALTEN EINER BUSFAHRERIN / EINES BUSFAHRERS. Sollte die Fahrweise einer Busfahrerin bzw. eines Busfahrers nach Ansicht der Eltern eine Gefährdung für die SchülerInnen und / oder andere VerkehrsteilnehmerInnen darstellen, ist dies dem entsprechende Busunternehmen bzw. der Gemeindeverwaltung zu melden.

3. Informationspflicht der Schulen

  • SONDERVERANSTALTUNGEN. Die Schulen informieren die Busunternehmen zeitgerecht über Veranstaltungen, Klassenfahrten bzw. Projekttage, die eine Änderung der Busfahrzeiten nach sich ziehen.

4. Kommunikations-Regeln der BusfahrerInnen

  • ANKUNFT AN DER BUSUMKEHRSCHLEIFE. Den SchülerInnen ist die Ankunft des Busses anzuzeigen. Bei Bedarf kann kurz die Hupe betätigt werden.
  • BUSTOUR. Den SchülerInnen ist klar zu kommunizieren, welche Tour gefahren wird bzw. mit wem sie fahren können. Die Touren richten sich grundsätzlich nach den bewilligten Wageneinsatzplänen.
  • FAHRZEITEN. Den wartenden SchülerInnen ist mitzuteilen, wann der Bus wieder kommt.
  • SCHULANFÄNGERINNEN. SchülerInnen der 1. und 2. Klasse Volksschule genießen absoluten Vorrang. Sie werden zuerst nach Hause gebracht, soweit es die Busrouten zulassen.

5. Mitverantwortung der Eltern

  • ÄNDERUNG DER FAHRZEITEN. Das Busunternehmen ist telefonisch oder durch eine Schulfreundin / einen Schulfreund zu informieren, wenn eine Schülerin / ein Schüler eine Busfahrt nicht wahrnimmt, weil es zBsp. direkt von der Schule abgeholt wird.

6. Organisation durch die Gemeinde

  • FAHRPLÄNE. Die Organisation des Schülertransports obliegt der Gemeinde gemeinsam mit den Busunternehmen und Schulen. Ca. zwei Wochen vor Schulbeginn liegen die Fahrpläne im Bürgerservice am Gemeindeamt auf. Sobald die Stundenpläne fertig sind (ca. 2. Schulwoche), werden die Rückfahrten veröffentlicht.
  • FAHRTROUTE. Den SchülerInnen (ausgenommen behinderten SchülerInnen) ist laut Gesetzgeber grundsätzlich ein zu Fuß zurückzulegender Schulweg von bis zu 2 km zwischen Wohnort und Buseinstiegsstelle zumutbar. Die Gemeinde versucht die Wegstrecke im Interesse der Kinder / Eltern so kurz wie möglich zu halten.
  • WAGENEINSATZPLÄNE. Die Fahrtrouten werden in den Wageneinsatzplänen ebenso festgehalten, wie die Sammelstellen (Einstiegs- und Ausstiegsorte).
  • WARTEZEIT. Die zumutbare Wartezeit wird möglichst kurz gehalten, kann aber in Ausnahme- und Einzelfällen bis zu einer Stunde dauern. In derartigen Fällen sind die Eltern zu informieren.

Datei herunterladen: PDFSchulbus-Ordnung