Garten-Swimmingpool

Garten-Swimmingpool

Bei nicht koordiniertem Wassermanagement kann es bei großem und gleichzeitigem Wasserbedarf zu Druckverlust oder sogar gänzlichem Wasserausfall in manchen Haushalten kommen. Die Folge sind unter anderem Schäden an Haushaltsgeräten, wie Geschirrspüler und Waschmaschinen. Es wurden daher
die Richtlinien für die Poolbefüllung in Absprache mit den Feuerwehren neu überarbeitet.

Grundsätzlich gilt:

  • Jede Poolbefüllung über 4 m³ ist mindestens 3 Tage zuvor dem Gemeindeamt unterTel. +43 (7941) 8255 - 17 zu melden. Die Wasserbedarfe werden in der Reihenfolge der Anmeldungen zugeteilt.
  • Ist das Haus an die Ortswasserleitung angeschlossen, muss die Befüllung über den Hausanschluss erfolgen. Eine Befüllung durch die Feuerwehr mit einem Tanklöschfahrzeug ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
  • Sollte die Befüllung über einen Hydranten gewünscht werden, ist dies nur im Ausnahmefall und im Beisein des Wasserwarts der Gemeinde möglich. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall zusätzliche Kosten anfallen.

Richtlinien, Verodnung, Gebühren

Datei herunterladen: PDFRichtlinien für Befüllung von Pools