Der Kindergarten ist für Kinder vom vollendeten 3 .Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich.
Für die Aufnahme in den Kindergarten ist eine Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten erforderlich. Die schriftliche Anmeldung für einen erstmaligen Kindergartenbesuch kann unter folgendem Link eingegeben werden: Anmeldung für das Kindergartenjahr 2024/25
Die Marktgemeinde entscheidet bis zum 1. Juni über die Aufnahme in den Kindergarten und teilt dies den Erziehungsberechtigten schriftlich mit.Die Kindergartenleitung steht gerne unter der Telefonnummer 07941/8500 für Fragen zur Verfügung.
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