Zum Baurecht gehören neben dem klassischen Bauverfahren (Baubewilligung) auch die Raumordnung mit Flächenwidmungsplan, Örtliches Entwicklungskonzept und allenfalls auch Bebauungspläne. Diese Instrumente regeln wo und wie in der Gemeinde gebaut werden kann.
Eine wichtige weitere Aufgabe ist die Abwicklung von Gemeindeprojekten - Bauvorhaben, z. B. Kanalbauten, Marktplatzgestaltung usw.. Die Bauherrninteressen sind mit externen Planern, der Aufsichtsbehörde und auch mit Anrainern abzuklären um eine effiziente und kostengünstige Umsetzung zu erreichen.
Weitere Aufgaben sind die Organisation des Bauhofes samt Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und des Altstoffsammelzentrums (ASZ).
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